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   VGH Bayern, 07.04.2005 - 3 CS 05.659   

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VGH Bayern, 07.04.2005 - 3 CS 05.659 (https://dejure.org/2005,27925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.04.2005 - 3 CS 05.659 (https://dejure.org/2005,27925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. April 2005 - 3 CS 05.659 (https://dejure.org/2005,27925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagemöglichkeit gegen die gesetzliche Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit der Beamten; Rechtsnatur des Widerrufs einer verbindlichen Festsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit; Aufgeben der Rechtskonstruktion des besonderen Gewaltverhältnisses; Festsetzung des Maßes ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123; ; BayBG Art. 80 d; ; BayAzV § 2 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflichtstunden - Altersteilzeit im Blockmodell und Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2005 - 3 CS 05.659
    Nicht die tatsächlichen Auswirkungen der Maßnahme sind für ihre Rechtsnatur maßgebend, sondern allein ihr objektiver Sinngehalt (vgl. etwa BVerwG vom 22.5.1980, ZBR 1981, 28 m.w.N. - betreffend die Rechtsnatur der Umsetzung eines Beamten).

    Gerichtlicher Rechtsschutz ist auch dann gewährleistet, wenn die öffentliche Gewalt jemanden in anderer Weise als durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt (so etwa BVerwG vom 22.5.1980 a.a.O. S. 29).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.1980 - 2 A 16/79
    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2005 - 3 CS 05.659
    Auch in der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte findet sich die vom Senat hinsichtlich der Unterrichtspflichtstunden für Lehrer vertretene Auffassung (vgl. etwa OVG Reinland-Pfalz vom 9.7.1980, DÖV 1981, 465, und vom 13.9.1996, ZBR 2000, 57).

    Auch dann, wenn ein Teilzeitbewilligungsbescheid unter diesem Gesichtspunkt Aussagen über die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung trifft, handelt es sich dabei um keine Regelung, sondern nur um einen nachrichtlichen Hinweis (vgl. auch BVerwG vom 28.1.2004 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 9.7.1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2005 - 3 CS 05.659
    Er sieht sich darin auch durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, etwa zur Rechtsnatur der an einen Ruhestandbeamten gerichteten Weisung nach § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen (BVerwG vom 19.6.2000, BVerwGE 111, 246 = ZBR 2000, 384) oder vergleichbar im Bereich des Soldatenrechts (BVerwG vom 8.5.2001, NZWehrr 2001, 164, und vom 3.7.2001, ZBR 2002, 281).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2005 - 3 CS 05.659
    Das Bundesverwaltungsgericht ist allerdings in einer (im vorliegend angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts zitierten) Entscheidung vom 15. Juni 1971 (BVerwGE 38, 191/192 f. - unter Aufhebung des vorangegangenen Urteils des Hessischen VGH vom 3.2.1970, ZBR 1970,) - davon ausgegangen, dass die Festsetzung der Pflichtstundenzahl der Lehrer an höheren Schulen wegen ihrer Auswirkung auf den Umfang der Gesamtarbeitszeit des Lehrers dessen individuelle Rechtssphäre berührt, sodass sie vom Verwaltungsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden könne.
  • VGH Bayern, 15.11.2002 - 3 CS 02.2258

    Beamtenrecht; Verbot für Polizisten, im Dienst einen sog. "Karl-Lagerfeld-Zopf"

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2005 - 3 CS 05.659
    Nicht betroffen hingegen ist insofern das nur durch Verwaltungsakt regelbare beamtenrechtliche "Grundverhältnis" (vgl. zu dieser Problemstellung auch Senatsbeschluss vom 15.11.2002 Az. 3 CS 02.2258).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03

    Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2005 - 3 CS 05.659
    Sie ist in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung "eingebettet" (so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa die Entscheidung vom 18.1.2004, DVBl. 2004, 772 = ZBR 2004, 324 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1996 - 2 A 12980/95

    Lehrer; Regelstundenmaß; Organisatorische Maßnahme des Dienstherrn;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2005 - 3 CS 05.659
    Auch in der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte findet sich die vom Senat hinsichtlich der Unterrichtspflichtstunden für Lehrer vertretene Auffassung (vgl. etwa OVG Reinland-Pfalz vom 9.7.1980, DÖV 1981, 465, und vom 13.9.1996, ZBR 2000, 57).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 25.01

    Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2005 - 3 CS 05.659
    Er sieht sich darin auch durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, etwa zur Rechtsnatur der an einen Ruhestandbeamten gerichteten Weisung nach § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen (BVerwG vom 19.6.2000, BVerwGE 111, 246 = ZBR 2000, 384) oder vergleichbar im Bereich des Soldatenrechts (BVerwG vom 8.5.2001, NZWehrr 2001, 164, und vom 3.7.2001, ZBR 2002, 281).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 29.01

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte in Fragen der Einhaltung der Vorschriften

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2005 - 3 CS 05.659
    Er sieht sich darin auch durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, etwa zur Rechtsnatur der an einen Ruhestandbeamten gerichteten Weisung nach § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen (BVerwG vom 19.6.2000, BVerwGE 111, 246 = ZBR 2000, 384) oder vergleichbar im Bereich des Soldatenrechts (BVerwG vom 8.5.2001, NZWehrr 2001, 164, und vom 3.7.2001, ZBR 2002, 281).
  • VG Schleswig, 25.10.1977 - 11 D 36/77
    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2005 - 3 CS 05.659
    Der vom Verwaltungsgericht München in seiner (vorliegend angefochtenen) Entscheidung ebenfalls zitierte Beschluss des VG Schleswig vom 25. Oktober 1977 (DVBl. 1978, 117) geht zwar - zutreffend - davon aus, dass mittlerweile die Rechtskonstruktion des besonderen Gewaltverhältnisses weitgehend aufgegeben und damit auch die ihm gemäße Verkürzung der Rechtsbeziehungen weggefallen sei.
  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 3 BV 12.1195

    Beamtenrecht

    Wirkt sich aber eine Änderung der Altersgrenze kraft Gesetzes und ohne erforderlichen weiteren Umsetzungsakt unmittelbar auf den Ruhestandseintritt des Beamten aus, so sind hierauf hinweisende Schreiben des Dienstherrn lediglich als deklaratorische Mitteilung über die veränderte Rechtslage zu verstehen (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2005 - 3 CS 05.659 - juris Rn. 88 zur Erhöhung der Arbeitszeit kraft Gesetzes), ähnlich etwa den Bezügemitteilungen, denen ebenfalls kein konstitutiver Regelungscharakter und damit kein Verwaltungsaktscharakter zukommt (vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2014 - 14 B 12.1682 - juris Rn. 21).

    Dieses hat - mit der Fähigkeit, in Bestandskraft zu erwachsen - in Form eines begünstigenden Verwaltungsakts lediglich die von der Klägerin ab 1. August 2008 bis zum Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand zu leistende Altersteilzeit im Teilzeitmodell gemäß Art. 80d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBG (in der bis 31. März 2009 geltenden Fassung vom 7. Dezember 2004 = a.F., die mit Art. 91 BayBG in der bis 31. Dezember 2009 geltenden Fassung vom 1. April 2009 identisch ist, der nach der Übergangsregelung des Art. 142a BayBG n.F. auf Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2010 angetreten worden sind, weiter Anwendung findet) mit einem Umfang von 47, 450% der regelmäßigen bisherigen Arbeitszeit (d.h. der Unterrichtspflichtstunden) der Klägerin durch Regelung des Teilzeitstatus verbindlich festgelegt (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2005 a.a.O. Rn. 83 f.).

    Diese Quote bildet (neben der Festlegung des Beginns der Altersteilzeit, des bewilligten Modells der Altersteilzeit sowie - im Falle des Blockmodells - der Dauer der Arbeits- und Freistellungsphase) den essentiellen Kern des Altersteilzeit bewilligenden Bescheids, der in Bestandskraft erwächst (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2005 a.a.O. Rn. 85).

    Eine Änderung der für die Festlegung der Altersteilzeit maßgeblichen Komponenten der durchschnittlich geleisteten sowie der regelmäßigen Arbeitszeit und des Altersteilzeitmodells ist mit der Änderung des Ruhestandsalters nicht verbunden und wäre nach bestandskräftiger Bewilligung von Altersteilzeit auch nicht mehr möglich (BayVGH, B.v. 7.4.2005 a.a.O. Rn. 86), so dass offen bleiben kann, ob außerhalb der nur auf Altersteilzeit im Blockmodell anwendbaren Regelung des Art. 80d Abs. 2 Satz 3 BayBG a.F. überhaupt eine Änderung zulässig wäre (vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2009 a.a.O. Rn. 6).

  • VGH Bayern, 01.07.2016 - 3 ZB 13.611

    Kurzfristig "dienstfrei" für Beamten

    Die Einteilung der Dienstzeit unterliegt der Organisationsgewalt des Dienstherrn und stellt für den Beamten eine Konkretisierung der Dienstleistungspflicht durch innerdienstliche Weisung dar (BayVGH, B.v. 7.4.2005 - 3 CS 05.659 - juris Rn. 88).

    Die Festlegung der Dienstzeit ist eine Bestimmung, die ihrer Zielrichtung nach nicht in bestehende Rechte der davon betroffenen Beamten eingreift; sie ist vielmehr in die allgemeine Arbeitszeitregelung "eingebettet" (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2005 a. a. O. Rn. 90).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2011 - 6 A 2173/09

    Rückwirkender finanzieller Ausgleich für einen sich in Altersteilzeit

    BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1995 - 2 C 20.94 -, BVerwGE 98, 334; (betreffend die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten); Bay VGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 3 CS 05.659 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 C 19.03 -, juris; Bay. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 3 CS 05.659 -, juris, und vom 7. Juni 2006 - 3 BV 05.231 -, juris.

  • VG Würzburg, 11.10.2011 - W 1 K 11.227

    Teilzeitbeschäftigung bei Lehrern; Auslegung eines Teilzeitantrags;

    Gleichermaßen muss dieser Gedanke auch auf die streitgegenständliche Problematik der Unterrichtspflichtstunden für Lehrer angewendet werden (vgl. BayVGH v. 07.04.2005, 3 CS 05.659, RdNr. 93, juris).

    Die Einteilung der Unterrichtspflichtzeit und damit auch die Zuweisung der Fächer in wissenschaftlich und nichtwissenschaftlich unterliegt dieser Organisationsgewalt des Dienstherrn und stellt für die Klägerin eine Konkretisierung der Dienstleistungspflicht durch innerdienstliche Weisung dar (vgl. BayVGH v. 07.04.2005, 3 CS 05.659, juris).

  • VGH Bayern, 10.12.2013 - 3 ZB 09.531

    Hauptamtlicher Fachhochschullehrer an der FHVR; Regellehrverpflichtung;

    Die Festsetzung eines Lehrdeputats für das Studienjahr sowie eine Ausgleichsverpflichtung bei Über- bzw. Unterschreitung der Regellehrverpflichtung im nächsten Studienjahr ist eine innerbehördliche Maßnahme über die konkrete Aufteilung der vom Dozenten zu erbringenden Regelarbeitsleistung ohne Verwaltungsaktcharakter (OVG NRW U.v. 28.9.1992 - 6 A 1365/90 - juris; VG Bayreuth U.v. 6.9.2002 a.a.O. Rn. 38), die ihrer Zielrichtung nach nicht in Rechte der davon betroffenen Dozenten eingreift, sondern vielmehr in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung "eingebettet" ist (vgl. BVerwG U.v. 28.1.2004 - 2 C 19.03 - juris Rn. 12; BayVGH U.v. 27.7.2000 - 3 ZB 97.1874 - juris Rn. 38 und B.v. 7.4.2005 - 3 CS 05.659 - juris Rn. 90; VG Bayreuth U.v. 6.5.2011 a.a.O. Rn. 56).
  • VG Meiningen, 03.08.2017 - 6 D 60007/15

    1.) Schweres vorsätzliche Dienstvergehen eines Förderschulrektors, durch

    Die Befugnis, im Rahmen der allgemein vorgegebenen Arbeitszeit, Lehrern die Zahl der Unterrichtsstunden und damit auch die Gewichtung der verschiedenen Aufgabenbereiche vorzuschreiben, ergibt sich aus dem Wesen des Beamtenverhältnisses als eines öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses und begründet eine Dienstleistungspflicht, die der Dienstherr im Rahmen der ihm zustehenden Einschätzungsprärogative bestimmt (VG Meiningen, U. v. 07.04.2017 - 1 K 139/15 Me - unter Bezugnahme auf OVG NRW, U. v. 20.10.2011 - 6 A 2173/09 -, juris; BVerwG U. v. 28.01.2004 - 2 C 19.03 -, juris; BayVGH, B. v. 07.04.2005 - 3 CS 05.659 -, juris; B. v. 07.06.2006 - 3 BV 05.231 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 1686/11

    Streit über die Höhe der (Alters-)Teilzeitquote einer Realschullehrerin

    Das ihr in der Arbeitsphase der Altersteilzeit abverlangte - im angefochtenen Bescheid vom 25.05.2009, der sich insbesondere auch zur Höhe der Alters- und Schwerbehindertenermäßigung nicht verhält, überhaupt nicht geregelte (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.04.2005 - 3 CS 05.659 -, Juris) - tatsächliche Unterrichtsdeputat von 18, 5 Wochenstunden war jedenfalls nicht zu hoch bemessen.
  • VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.633

    Neuregelung der gesetzlichen Altersgrenze in Art. 62 BayBG und der

    Hieraus musste aus der Sicht eines verständigen Empfängers geschlossen werden, dass das StMUK auch im jetzt angegriffenen Schreiben lediglich auf die neue gesetzliche Regelung hinweisen und damit keinesfalls eine mit unmittelbaren Rechtswirkungen einhergehende Regelung gegenüber der Klägerin aussprechen wollte (vgl. BayVGH vom 7. April 2005, Az.: 3 CS 05.659, -juris-).
  • VG Bayreuth, 06.05.2011 - B 5 K 10.1105

    Arbeitszeit eines an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und

    Die Festlegung der Dienstleistung durch Lehrdeputate an Stelle einer Pflicht zur körperlichen Anwesenheit während der für die übrigen Beamten festgelegten Arbeitszeit ist auch sachgerecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2004, Az.: 2 C 19.03; BayVGH, Beschluss vom 7. April 2005, Az.: 3 CS 05.659; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O., RdNr. 42 ff. zu Art. 87 BayBG m.w.N.).
  • VG Ansbach, 09.08.2012 - AN 1 E 12.01198

    Rückforderung von überzahlter Besoldung durch Aufrechnung

    Bei der - wie vorliegend - antragsgemäßen Bewilligung von Altersteilzeit handelt es sich um einen den Beamten begünstigenden Verwaltungsakt (BayVGH, Beschluss vom 7.4.2005 - 3 CS 05.659).
  • VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.417

    Willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber der Altersteilzeit im Blockmodell

  • VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.794

    Willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber der Altersteilzeit im Blockmodell

  • VG Ansbach, 21.10.2008 - AN 1 K 06.02205

    Beamtenrecht; Antragsteilzeit im Freistellungsmodell; Festsetzung einer

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